Zulassungskriterien

Der Zugang zur berufsbegleitenden Osteopathieausbildung setzt eine abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Berufe voraus:

  • Arzt/Ärztin
  • Physiotherapeut/in
  • Heilpraktiker/in
  • Masseur/in und med. Bademeister mit Zusatzausbildung Manuelle Therapie (340 Stunden)

Berufe, wie zB. Ergotherapeut/in oder Hebamme müssen die Heilpraktikerprüfung erfolgreich abgelegt haben, um die Ausbildung am COE zu beginnen.

Alle heilberufsfremden Interessenten, müssen die Heilpraktikererlaubniss vor Beginn der Ausbildung am COE nachweisen.