Der Diplomzusatz

 Der Diplomzusatz

Der Diplomzusatz ist ein Dokument, das einem Hochschulabschluss beigefügt wird und die internationale „Transparenz" verbessern sowie die akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen usw.) erleichtern will. Er soll den Studiengang (Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status) beschreiben, den die im zugehörigen Original-Befähigungsnachweis genannte Person absolviert und erfolgreich abgeschlossen hat. Der DS sollte keinerlei Werturteile, Aussagen über die Gleichwertigkeit mit anderen Qualifikationen oder Vorschläge bezüglich der Anerkennung enthalten. Er ist ein flexibles, nicht normatives Instrument, das Zeit, Geld und Arbeit sparen soll. Er kann den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden.

Der Diplomzusatz  wird von den nationalen Einrichtungen anhand einer Vorlage erstellt, die von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Europäischer Kommission, Europarat und UNESCO erprobt und überarbeitet wurde.

Der Diplomzusatz  besteht aus acht Punkten

  • Angaben zur Person des Qualifikationsinhabers,
  • zur Qualifikation,
  • zum Niveau der Qualifikation,
  • zum Inhalt der Qualifikation und
  • zu den erzielten Ergebnissen sowie zum Zweck der Qualifikation,
  • außerdem weitere Angaben, Beurkundung des Zusatzes und Angaben zum nationalen Hochschulsystem.

Zu allen acht Punkten sollten Angaben gemacht werden. Werden zu einem Punkt keine Angaben gemacht, sollte dies begründet werden. Die Einrichtungen müssen auf den DS dieselben Authentisierungsverfahren anwenden wie für den Abschluss selbst..

Dem Diplomzusatz  muss eine Beschreibung des nationalen Hochschulsystems, in dem die im Original-Befähigungsnachweis genannte Person ihren Abschluss erworben hat, beigefügt sein. Diese Beschreibung wird von den nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC) bereitgestellt und ist abzurufen über die Website: www.enic-naric.net.